Baden-Württemberg


In Baden – Württemberg besteht eine Erlaubnispflicht für das Halten von Kampfhunden, die die Ortspolizei bei Erfüllung der Auflagen der Hundeverordnung erteilt. Der Halter muss ein berechtigtes Interesse sowie eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit im Umgang mit seinem Tier nachweisen. Der Hund muss eine lesbare Kennzeichnung ( Tätowierung, Chip, Name und Adresse des Halters am Halsband ) zur Identifizierung von Tier und Halter tragen und darf neben seinem Besitzer nur von namentlich genannten Personen mit der entsprechenden Sachkunde und Zuverlässigkeit ausserhalb des Besitzes ( Haus, Garten, Wohnung ) geführt werden.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen oder auf Widerruf erteilt und jederzeit ergänzt oder entzogen werden. Der Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung ist Voraussetzung zur Erteilung der Halteerlaubnis, die durch eine polizeiliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Der Halter ist verpflichtet, einen mehr als sechs Monate alten Kampfhund an der Leine zu führen und ihm einen das Beissen verhindernden Maulkorb während des Ausgangs anzulegen. Die polizeiliche Bescheinigung ist jederzeit mit zu führen und auf Verlangen vorzulegen. Bei Umzug oder Verlust des Hundes ist die örtliche Polizei umgehend zu informieren. Kampfhunde sind dauerhaft unfruchtbar zu machen, da Zucht und Kreuzung zur Vermehrung verboten sind. Der Nachweis darüber ist der Polizei bei Antragstellung zur Haltung eines solchen Hundes vorzulegen. Die Haltung und Ausbildung von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegen Menschen und Tiere wird nur bei Hunden zur Wach – und Schutzzwecken vom Landrats – oder Bürgermeisteramt bewilligt.

Kampfhunde im Sinne der Hundeverordnung in Baden-Württemberg:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen

Potentiell gefährliche Hunde

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Terrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espano
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu.

Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen