In Berlin muss jeder Halter eines durch die Hundeverordnung als gefährlich eingestuften Hundes unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien der zuständigen Behörde die Haltung, Rasse und Alter des Hundes melden und sich diese Meldung bescheinigen lassen. Bis zur Erteilung der Halteerlaubnis ist diese Meldebescheinigung stets mit zu führen und auf Verlangen vorzuweisen. Die Zucht und das Abrichten von gefährlichen Hunden ist verboten. Ein Führungszeugnis ( zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters und rechtlichen Unbescholtenheit in den vergangenen 5 Jahren ), einen Sachkundenachweis und ein Gutachten über die Gefährlichkeit und Angriffslust des Tieres sind innerhalb von acht Wochen bei der Behörde vorzulegen, um eine Genehmigung in Form einer grünen Plakette zum Halten des Hundes zu erhalten. Diese Plakette ist am Halsband des Hundes zu befestigen, sobald er in die Öffentlichkeit geführt wird. Kommt es zu Verletzungen von Menschen oder Tieren durch einen solchen Hund, sind die Behörden berechtigt, dieses Tier sicher zu stellen oder die Tötung anzuordnen.
Der Halter ist verpflichtet, ausserhalb seines Besitzes ( z. B. Treppenhaus in Mietshaus, Aufzügen, öffentliche Verkehrsmittel, Wald und öffentliche Grünanlagen, Volksfeste ) seinen Hund an einer sicheren Leine mit maximal 2 Metern Länge zu führen, dem Tier einen Maulkorb anzulegen und den Hund nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Das Halsband des Hundes muss den Namen und die Anschrift des Halters tragen. Kinderspielplätze, Liegewiesen und öffentliche Badeanstalten oder Badestellen sind für gefährliche Hunde verboten.
Folgende Hunde sowie deren Kreuzungen oder Kreuzungen mit anderen Rassen gelten als gefährliche Hunde aufgrund rassespezifischer Merkmale:
Als gefährlich im Sinne der Hundeverordnung sind auch solche Hunde zu beurteilen, die :
mehrmals Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben,
mehrmals Wild, Vieh oder andere Tiere gehetzt oder gerissen haben,
sich als bissig erwiesen haben auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft gezüchtet oder trainiert wurden.