Sachsen


In Sachsen ist das Handeln und die Zucht mit gefährlichen Hunden verboten. Es ist auch verboten, durch Zuchtauslese Hunde mit gesteigerter Aggressivität zu züchten bzw. auszubilden. Das Halten gefährlicher Hunde bedarf einer Genehmigung durch die Kreispolizeibehörde, die zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Menschen und Tieren eine Erlaubnis untersagen oder mit Auflagen versehen kann. Sie kann von dem Halter des Hundes einen Sachkundenachweis ( Kenntnisse über Verhaltensweisen des Hundes ) verlangen oder die Sterilisation des Hundes anordnen. Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit ( rechtliche Unbescholtenheit in den vergangenen fünf Jahren ) nachweisen, den Hund artgerecht und ausbruchsicher unterbringen sowie eine Hundehaftpflichtversicherung abschliessen. Der Halter ist verpflichtet, alle Zugänge zu seinem Besitz oder Wohnung mit deutlich lesbaren Warnschildern kenntlich zu machen.

Die Behörde ist berechtigt, die bei Erteilung der Erlaubnis gemachten Auflagen sowie die sichere Unterbringung des gefährlichen Hundes vor Ort zu überprüfen. Der Halter des Hundes muss der Behörde den Zugang zu den Räumlichkeiten und Freianlagen gestatten. In der Öffentlichkeit müssen gefährliche Hunde an einer geeigneten Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Es dürfen nicht mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig von einer Person geführt werden. Bei Weitergabe oder Verlust des Hundes ist der Halter verpflichtet, die Behörde unverzüglich schriftlich zu informieren und den Namen und die Adresse des neuen Halters zu melden.

Gefährliche Hunde im Sinne der Verordnung sind:

  • Hunde, bei denen durch Zuchtauswahl eine besondere Angriffslust, ein Beissverhalten ohne Hemmung sowie eine herabgesetzte Empfindlichkeit gegen gegnerische Angriffe gefördert wurde, und denen wegen ihrer Beisskraft eine abstrakte Gefährlichkeit unterstellt wird.
  • Hunde, die ohne vorangegangene Provokation Menschen oder Tiere geschädigt haben,
  • Hunde, die sich Menschen und Tieren gegenüber aggressiv gezeigt haben,
  • Hunde, die Wild oder andere Tiere hetzen oder reissen.