Wann ist ein Hund ein „Kampfhund“ in Deutschland?
Die Definition des als „Kampfhund“ oder „ gefährlicher Hund“ bezeichneten Hundes richtet sich in Deutschland nach §1 und 2 der Polizeiverordnung der Innenministerien der jeweiligen Bundesländer ( Rasselisten ) oder bezieht sich auf die Liste in der bundesrechtlichen Regelung des „ Hundeverbringungs – und einfuhrbeschränkungsgesetzes“.
Rassenliste der als gefährlich eingestuften Hunde
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Rassenliste der als vermutlich gefährlich eingestuften Hunde
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden