Skalierungssystem für die Reaktion des Hundes:
1. Keine aggressiven Signale beobachtet ( z.B. Hund zeigt Meide – oder Angstverhalten )
2a. Akustische Signale ( Knurren und /oder tiefes Bellen, Fauchen, Schreifauchen )
2b. Optische Signale ( Zähneblecken, Drohfixieren mit und ohne Knurren / Bellen ), dabei bleibt der Hund stationär oder befindet sich im Rückzug
3. Schnappen ( Entfernte Beissbewegungen mit oder ohne Knurren / Bellen / Zähneblecken, Drohfixieren oder Drohsignale mimisch oder im Körperbereich ) der Hund bleibt stationär oder befindet sich im Rückzug
4. Wie 3, mit unvollständiger Annäherung ( in gewisser Distanz stehen bleiben ), zu beachten ist, ob der Hund selbst stoppt oder durch die Leine gestoppt wird
5. Beissen ( Beissversuch ) oder Angriff ( Annäherung bei hoher Geschwindigkeit und Zustossen, mit Knurren / Bellen / Zähneblecken )
6. Wie 5. , ohne mimische oder lautliche Signale
7. Wie 6. , Beruhigung des Hundes nach einer Eskalation dauert länger als 10 Minuten
Katalog der Beurteilungssituationen des Wesentests ( Reihenfolge variabel )
Eine Kontrolle des Hundes seitens des Halters muss erkennbar sein, der Hund muss auf Signal kommen und auf Signal „aus“ geben, um seinen Gehorsam zu zeigen. Sollte der Hund während der Prüfung eine gesteigerte Aggressivität ( Beissen, Angriffsversuch ) zeigen, die starke Zwangsmittel erfordert oder der Hund sich nach einer Eskalation nicht in einem angemessenen Zeitraum wieder beruhigt und eine fremde Person eingreifen muss, wird die Prüfung abgebrochen und gilt als nicht bestanden. Das Gleiche gilt, wenn der Gutachter bei der Anamnese des Hundes den Verdacht auf verabreichte Beruhigungsmittel hat.
Der Wesenstest gilt der Beurteilung, in wieweit die dem Hund eigene individuelle Qualität und Quantität aggressiver Reaktionen auf unterschiedliche Situationen eine erhebliche Gefahr für den Menschen darstellen. Einen endgültigen Wesenstest kann der Hund erst mit Vollendung des 15. Lebensmonats ablegen. Durch die Konfrontation mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Situationen, die Aggressionsverhalten auslösen können, wird die Reizschwelle des Hundes geprüft.
Da eine gewisse Aggressivität bei Hunden sowohl erblich bedingt ist als auch von äusseren Einflüssen abhängt, muss in der Prüfung das als natürlich zu bewertende Aggressionspotential berücksichtigt werden. Allerdings müssen Hunde bestimmten Reizen begegnen können, ohne das es zu einer Eskalation mit Menschen oder Artgenossen kommt. Der Hund wird optischen, akustischen und olfaktischen ( den Geruchsinn betreffend ) Reizen ausgesetzt, die von der belebten und unbelebten Umwelt ausgehen und dadurch in seinem Sozial – und Kommunikationsverhalten geprüft. Prüfungsort darf nicht der dem Hund bekannte Trainingsplatz sein, sondern kann z. B. der Besitz des Halters oder ein dem Hund fremdes Terrain ( Park / Grünanlage ) sein. Das Gutachten muss die gesetzlichen Grundlagen darstellen, Begriffe wie Aggressionsverhalten und sonstige relevant zu prüfende Begrifflichkeiten definieren und den Testablauf mit jeder Situation, in welcher der Hund mit mehr als Skalierung „1“ beurteilt wurde, darlegen.
Eine abschliessende, schriftliche Beurteilung ergibt sich aus den Prüfungsergebnissen. Über den Test ist eine Videoaufzeichnung mit aktueller Uhrzeit und Datum anzufertigen. Der Gutachter darf aus Sicherheitsgründen als auch wegen der Gesamtübersicht der Prüfungssituation nicht selber Kameraführer sein. Alle an der Situation Beteiligten sowie der zu prüfende Hund müssen mit einer beweglichen Kamera vollständig im Bild sein. Die Gesamtdauer des Tests beträgt 50 bis 60 Minuten und abgesehen von kritischen Situationen sind in dieser Zeit keine längeren Pausen enthalten. Der Halter des Hundes führt ihn während des Tests an der Leine und der Hund sollte möglichst ohne Maulkorb getestet werden, um eine gute Beurteilung der Mimik zu gewährleisten. Stachelhalsbänder sollten wegen des Verletzungsrisikos bzw. des möglicherweise entstehenden Schmerzes beim Test nicht angelegt werden, um die Beurteilung der Reaktionen des Tieres nicht zu erschweren oder zu verfälschen. Auch das Verhalten des Besitzers während der Prüfung ist ein Kriterium für die Bewertung des Hundes. Nimmt der Halter aktiv starken ( bewusst oder unbewusst ) Einfluss auf das Hundeverhalten, muss die entsprechende Testsituation mit einer neutralen Person nachgetestet werden.
Die Sachkundeprüfungen bestehen aus einem theoretischen Fragenkatalog, in dem durch Ankreuzen eine bestimmte Anzahl von Fragen zum Thema Hund und Hundehaltung im Allgemeinen und gefährlichen Hunden im Besonderen sowie Rechtsfragen zu diesem Thema beantwortet werden müssen. Jedes Bundesland hat seine eigene Hundeverordnung, in der die Voraussetzungen für den Sachkundenachweis geregelt sind. Nachfolgend eine als Beispiel geltende Auflistung der 10 Fragenbereiche, die in Nordrhein – Westfalen Grundlage des Sachkundenachweises sind:
1. Welpen
2. Anschaffung des Hundes
3. Haltung des Hundes
4. Pflege und Ernährung des Hundes
5. Gesundheit des Hundes
6. Lernverhalten und Erziehung des Hundes
7. Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes
8. Wesen des Hundes
9. Verhalten des Halters in bestimmten Situationen
10. Hund / Halter und Recht