Die Sachkundeprüfungen bestehen aus einem theoretischen Fragenkatalog, in dem durch Ankreuzen eine bestimmte Anzahl von Fragen zum Thema Hund und Hundehaltung im Allgemeinen und gefährlichen Hunden im Besonderen sowie Rechtsfragen zu diesem Thema beantwortet werden müssen. Jedes Bundesland hat seine eigene Hundeverordnung, in der die Voraussetzungen für den Sachkundenachweis geregelt sind. Nachfolgend eine als Beispiel geltende Auflistung der 10 Fragenbereiche, die in Nordrhein – Westfalen Grundlage des Sachkundenachweises sind:
1. Welpen
2. Anschaffung des Hundes
3. Haltung des Hundes
4. Pflege und Ernährung des Hundes
5. Gesundheit des Hundes
6. Lernverhalten und Erziehung des Hundes
7. Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes
8. Wesen des Hundes
9. Verhalten des Halters in bestimmten Situationen
10. Hund / Halter und Recht