Hundehaftpflichtversicherung

Als Hundehalter ist man für verursachte Schäden durch den eigenen Hund regresspflichtig, d.h. man muss für alle Schäden finanziell aufkommen. Gerade bei gefährlichen Hunden sind in den meisten Bundesländern Hundehaftpflichtversicherungen mit hoher Deckungssumme vorgeschrieben. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist in jedem Fall – ob vorgeschrieben oder freiwillig – sinnvoll, denn im Schadensfall bezahlt die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten und Schadensersatzforderungen für alle durch den versicherten Hund entstandenen Schäden ( Personen – und Sachschaden bis zur Deckungssumme ) und schützt den Halter vor ungerechtfertigten Ansprüchen von Dritten.

Der Versicherungsumfang, d. h. welche möglichen Schadenssituationen können entstehen und sollten mitversichert werden, ist ein wichtiger Punkt bei der Wahl der Versicherungsbedingungen. So ist das Mitversichern von Personen, die den Hund zeitweilig betreuen oder führen eben so wichtig wie der Schutz bei sportlichen Aktivitäten ( Hunderennen etc.) oder der Schutz bei Mietsachschäden ( Wohnungs – oder Hotelzimmertür ). Auch die Vertragslaufzeit, Kündigungsbedingungen und eventuelle Leistungsausschlüsse seitens der Versicherung sind einen Vergleich der Versicherungsanbieter wert.

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